
Tesla und der Datenschutz
Verstößt der US-amerikanische Automobilhersteller gegen die Datenschutzgrundverordnung?
Laut einem Bericht der Tagesschau vom 17.09., welcher sich auf Kontraste-Recherchen beruft, überträgt der Hersteller von E-Autos Videodaten aus seinen Fahrzeugen auf Server in die Vereinigten Staaten.
Um welche Daten geht es?
Tesla plant, in der Bundeshauptstadt künftig 500.000 Autos im Jahr zu produzieren. In den neuen Modellen des E-Auto-Herstellers aus Kalifornien werden Kameras eingebaut, welche rundum-Aufnahmen des Geschehens um das Fahrzeug filmen.
Der Fahrer hat dann die Möglichkeit, sich diese Bilder anzusehen oder sie auch abzuspeichern.
Fernabfrage aus den Staaten
Doch der Fahrer ist wohl nicht der einzige, der Zugriff auf die Aufnahmen hat: Auch Tesla kann die Bilder per Fernabfrage aus den USA einsehen. Der Eigentümer des Fahrzeugs hat dabei keiner Kontrolle über die Verarbeitung der Daten.
Warum werden die Daten abgefragt?
Tesla hat aus mehreren Gründen Interesse an der Abfrage dieser Daten.
Verbesserung der autonomen Fahrsysteme
Zum einen geht es dem Unternehmen um die Erfassung von Video- und Telematik-Daten zur Optimierung der autonomen Fahrsysteme.
Marketing-Zwecke
Telematik eist eine Technik, welche die Bereiche Informatik und Telekommunikation miteinander verknüpft.
Zum anderen geht es Tesla jedoch auch ums Marketing, wie die Tagesschau berichtet.
Der Fahrer kann die acht vorinstallierten Kameras zu mehreren zwecken nutzen. So können sie sowohl als Dashcam genutzt, als auch in eine Art Wächtermodus betrieben werden.
Wann werden die Daten abgefragt?
Tesla gab gegenüber Kontraste an, Videos nur dann zu übertragen, wenn es zu besonderen Ereignissen im Verkehr kommt.
Anderenfalls würden keinerlei Daten in die Vereinigten Staaten übertragen werden, welche auf den Fahrzeughalter zurückzuführen sind.
Liegt ein Verstoß vor?
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, in welchem die neue Tesla Giga-Fabrik eröffnet werden soll, Stefan Brink, sieht in dieser Nutzung personenbezogener Daten einen Verstoß gegen die DSGVO.
"Wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum fährt und dabei ständig alle anderen aufzeichnet, ist das ein klarer Datenschutzverstoß. Das darf nicht sein." Solche Kameras dürften immer nur im Einzelfall bei einem konkreten Ereignis eingesetzt werden“
, so Brink auf tagesschau.de. Tesla hingegen gab an, sich an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu halten.
24 September 2020
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