Bußgelder wegen Telefonwerbung: Jahresbilanz 2023
Unerlaubte Telefonwerbung kann saftige Bußgelder nach sich ziehen. Wir werfen einen Blick auf die im Jahr 2023 durch die Bundesnetzagentur verhängten Bußgelder.
Die meisten werden es kennen: Eine unbekannte Nummer auf dem Display, vielleicht auch ein Anruf mit unterdrückter Nummer. Misstrauisch nimmt man ab; schließlich könnte am anderen Ende ja auch eine wichtige Information warten. Oft tut sie das jedoch nicht.
Stattdessen sieht man sich mit aufdringlicher Telefonwerbung konfrontiert; am besten noch während der Mittagspause oder wenn es gerade zeitlich so gar nicht passt. Im B2C-Bereich ist die telefonische Kaltakquise ohnehin nicht erlaubt.
Die Rechtslage
Für die telefonische Akquise bedarf es hier im Vorab einer Einwilligung durch den Interessenten. In diesem Falle spricht man dann auch von einer "Warmakquise" und es handelt sich nicht mehr um Cold Calling. Werden Unternehmen angerufen, befindet man sich eher in einer Grauzone.
Unterschiede zwischen B2C und B2B
Zwar ist auch hier eine Kaltakquise eigentlich nicht zulässig. Im B2B-Bereich genügt jedoch eine mutmaßliche Einwilligung (1). Wichtig ist, dass die Einwilligung im B2C-Bereich auch jederzeit widerrufen werden kann. Macht ein Interessent davon gebrauch, handelt ein Unternehmen ebenfalls rechtswidrig, wenn es den Widerspruch nicht respektiert und trotzdem durchklingelt (2).
Jahresbilanz 2023
Wirft man einen Blick auf das vergangene Jahr, so erhält man nicht den Eindruck, dass sich Unternehmen unbewusst rechtswidrig handeln. Wie die Tagesschau berichtet, seien der Bundesnetzagentur zufolge vor allem ein Trend zu bewussten Rechtsverletzungen und schweren Belästigungen auffällig gewesen.
So musste die Netzagentur im vergangenen Jahr auch besonders hohe Bußgelder verhängen; insgesamt 300.000 mehr als im Vorjahr 2022. Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von über 1,4 Millionen Euro verhängt (2). Ein Trend aus 2023 setzt sich dabei fort: Inhaltlich geht es bei den Werbeanrufen häufig um die Energieversorgung.
Was ist zu beachten?
Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, auffällige Gespräche lieber vorzeitig zu beenden. Auch könnten Personen die angerufen werden gezielt nach Daten zu fragen, die nur der eigene Anbieter haben kann, wenn der Anrufer vorgibt, man hätte einen Vertrag mit dem Unternehmen. Schließlich bestünde im Zweifelsfall auch immer die Möglichkeit, einfach selbst beim Anbieter zurückzurufen (3). Die Hotline-Nummer lässt sich dabei mit wenigen Klicks auf der Website des Anbieters verifizieren.
Siehe auch: CRM-Systeme und der Datenschutz.
Quellen
- "Telefonakquise B2B – Was ist erlaubt?", revierdialog.de, 06.03.2023.
- "Hohe Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung", tagesschau.de, 19.01.2024.
- "Ungewollte Werbeanrufe: Hilfe gegen Telefonwerbung", verbraucherzentrale.de, Stand: 10.05.2023.
15 Februar 2024
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