EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Arbeitgeber sind fortan verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau zu protokollieren. Mehr erfahren Sie hier.

Gemäß des im September gefallenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sind Arbeitgeber fortan verpflichtet, alle Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu protokollieren. Bislang bestand in Deutschland nur die Pflicht, die über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit zu erfassen. 

Was wird aus der Vertrauensarbeitszeit? 

Das jüngste Urteil habe keinerlei Einfluss darauf, wie lange Arbeitnehmer tätig sein dürfen, erklärt Robert Dorsel, Arbeitsrechtsexperte bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg in einem aktuellen Bericht auf ihk.de.  

„(…) Neu ist nur, dass die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nun genau dokumentiert werden müssen. Hier hatten Arbeitnehmer und Unternehmen bislang flexiblere Möglichkeiten wie zum Beispiel die Vertrauensarbeitszeit.“, so Dorsel.

Dies bedeute jedoch nicht, dass das Modell der Vertrauensarbeitszeit künftig nicht mehr möglich ist. Arbeitnehmer müssten lediglich dokumentieren, zu welchen Zeiten sie für den Arbeitgeber tätig sind.

… und aus dem Home-Office? 

IHK-Justiziar Wolf-Dieter Bauer hofft, dass in Deutschland gesetzlich eine Lösung gefunden wird, die die Anforderungen unterschiedlicher Branchen berücksichtigt. In manchen Branchen ließe sich die jüngste Entscheidung des EuGH vermutlich deutlich einfacher umsetzen als in anderen.

So seien Stechuhren und digitale Arbeitszeiterfassung im Schichtdienst bereits seit Längerem gang und gäbe. In anderen Bereichen, die von digitaler Arbeit und insbesondere Arbeit aus dem Home-Office geprägt sind, lässt sich das Urteil gegebenenfalls weniger einfach umsetzen. „Hier kann eine genaue Zeiterfassung schnell zur problematischen Überwachung von Mitarbeitern führen.“, so Bauer.  

Wann kommen die Änderungen? 

Das EuGH-Urteil richtet sich aktuell in erster Linie an die Mitgliedsstaaten. Dennoch sollten sich auch Betriebe jetzt schon auf die kommenden Änderungen einstellen, da die nationalen Gerichte das Urteil bei kommenden Entscheidungen sicherlich miteinbeziehen würden, so Dorsel.

Bauer mahnt zudem vor einer zu hohen bürokratischen Belastung der Unternehmen:“ Unsere Mitglieder müssen schon jetzt viele Dokumentationspflichten beachten. Der Staat muss hier eine Lösung finden, die die Unternehmen nicht unnötig belastet“ - IHK-Justiziar Wolf-Dieter Bauer (vgl. ihk.de, 07.11.2022).

7 November 2022

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