
Wie sicher ist Lidls neues Bezahlsystem Lidl Pay?
Das neue Bezahlsystem Lidl Pay lässt sich offenbar recht leicht von Betrügern missbrauchen. Mehr erfahren Sie hier.
Die Digitalisierung hält auch im stationären Einzelhandel Einzug. So ging beispielsweise im vergangenen Jahr die Lidl Plus-App an den Start; ein umfangreiches Kundenbindungsprogramm, in dessen Rahmen Kunden ihre persönlichen Daten gegen Rabatte eintauschen. Im vergangenen Jahr gab der Discounter die Zahl der aktiven Nutzer mit 10 Millionen an (vgl. handelsblatt.com, 11.09.2020).
Was ist Lidl Pay?
Seit Mai 2021 beinhaltet die Lidl Plus App, welche ursprünglich als Loyalty-Programm gelauncht wurde, nun auch ein Bezahlsystem. Lidl Pay existiert bislang nur in Deutschland. Um das Bezahlsystem nutzen zu können hinterlegen Nutzer ihre Kontodaten in der App-. An der Kasse werde dann von der App auf dem Mobiltelefon des Kunden ein QR-Code generiert, welcher nur noch vom Kassenpersonal gescannt werde müsse, wie t3n berichtet.
Wie funktioniert Lidl Pay?
Beim Bezahlvorgang selbst findet jedoch kein Kontenabgleich statt. Vielmehr bilde das System den Vorgang per Lastschrift ab. Dafür gebe es keine Absicherungen. Das heißt: Das Ausfallrisiko liegt im Zweifelsfall beim Discounter. Typischerweise scheine das Limit dieser Bezahlmethode zwischen 100 und 200 Euro zu liegen (vgl. t3n.de, 24.06.2021).
Betrüger nutzen Sicherheitslücke aus
Um die Bezahlmethode nutzen zu können genügt das Hinterlegen einer E-Mail-Adresse. Somit findet keine Überprüfung der Kontodaten statt, welche bei Dienstleistern wie PayPal und Co. beispielsweise erfolgt. Betrüger haben sich diesen Umstand nun offenbar zu Nutze gemacht.
Die Polizei in Berlin habe bestätigt, diese Fälle systematisch im Betrugsdezernat des Landeskriminalamts (LKA) zu erfassen (vgl. t3n.de, 24.06.2021). Konkret bestehe der Betrug dabei in der Tatsache, dass Kriminelle per Lidl Pay mit einem Konto zahlen, welches ihnen nicht gehöre.
Wie können Betroffene vorgehen?
Leider werde auf der Abbuchung nicht ausgewiesen, in welcher Filiale der Einkauf getätigt wurde. Betroffene haben somit wenig Anhaltspunkte für die Aufklärung des Vorfalls. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit, der Lastschrift zu widersprechen (vgl. t3n.de, 24.06.2021).
30 Juni 2021
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