Vorstoß für Analyse-Software Palantir offenbar gescheitert

Zu einer bundesweiten Einführung der Polizei-Analyse-Software Palantir wird es wohl nicht kommen.

Wir befinden uns im Zeitalter von KI und Big Data. Die technologischen Möglichkeiten scheinen dabei geradezu endlos. Doch wo können, und vor allem sollten, wir die Grenzen ziehen? Die digitale Ethik befasst sich mit dieser Fragestellung. Bedingt durch die Geschwindigkeit des technologischen Fortschritts ist die Technologie der Gesetzgebung nicht selten einige Schritte voraus. Mit dem AI Act soll nun ein rechtlicher Rahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz geschaffen werden.

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Was ist Palantir?

Palantir ist eine Software, die in Zusammenhang mit den Grenzen künstlicher Intelligenz schon öfter für Aufsehen gezogen hat. Einigen Branchenfremden dürfte der Name durch Jan Böhmermanns Auseinandersetzung mit der Figur Peter Thiel - deutsch-US-amerikanischer Milliardär und Mitbegründer von Palantir Technologies - im ZDF Magazin Royal ein Begriff sein. Das Unternehmen hat sich auf die Bereitstellung von Software und Dienstleistungen für die Analyse großer Datenmengen (Stichwort Big Data) spezialisiert.

Analyse-Software

Zu den ersten Kunden des Unternehmens zählten auch Bundesbehörden der Nachrichtendienstgemeinschaft der Vereinigten Staaten. Zu dem Portfolio des Unternehmens zählen unterschiedliche Arten von Analyse-Software. So nutzen beispielsweise während der Corona-Krise einige Regierungen die Software "Foundry" für das Krisenmanagement in Gesundheitsheitsbehörden. Dabei bleiben das Unternehmen selbst und somit auch seine Produkte umstritten - auch hierzulande.

Palantir in Deutschland

Dennoch kommt die Software auch vereinzelt in Deutschland zum Einsatz. So beispielsweise in Hessen, wo ein Palantir-Produkt bereits seit 2017 unter dem Projektnamen "Hessendata" betrieben wird, um bereits vorliegenden Daten in kürzester Zeit zu analysieren. Kritiker mahnen an, dass so ein US-amerikanisches Unternehmen Zugriff auf deutsche Polizeidaten erhält.

Und, dass dieser natürlich nicht nur Daten zu Tätern oder Tatverdächtigen, sondern auch Zeugen oder gar Opfern vorliegen (vgl. Meike Laaff, 16.02.2023, zeit.de). Konkret geht es um Software zur automatisierten Datenverarbeitung, die in bereits gespeicherten Informationen Zusammenhänge findet.

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Vereinzelt im Einsatz

Dafür war in Hessen und Hamburg eine gesetzliche Grundlage geschaffen worden. In Hamburg kam jedoch noch keine konkrete Software zum Einsatz. Mitte Februar 2023 hatte das Verfassungsreicht die aktuellen Regelungen zum Einsatz solcher Software in ihrer derzeitigen Form in den Ländern dann jedoch für verfassungswidrig erklärt.

Dennoch ist das Gesetz in Hessen unter Auflagen bis zum 30. September weiter anwendbar und muss bis dahin angepasst werden. Der hessische Innenminister und Peter Beuth und Polizeipräsident Robert Schäfer gehen jedoch davon aus, dass der Einsatz der Software weiterhin möglich sein wird, wie die Zeit im Februar berichtete (vgl. Meike Laaff, 16.02.2023, zeit.de).

Vorstoß für Bundesweite Einführung

Mitte Juni 2023 kam es einem aktuellen Tagesschau-Bericht zufolge dann zu einem Vorstoß für einen Bundesweiten Einsatz seitens Hessen, Bayern und NRW, wobei das hessische Innenministerium dem Bericht zufolge die treibende Kraft dahinter war. Ziel sei es gewesen, die Analysefähigkeit der Polizeibehörden von Bund und Ländern zu verbessern. So sollte schwere und organisierte Kriminalität besser bekämpft werden.

Dieser Vorstoß ist jedoch nun offenbar gescheitert, wie die Tagesschau berichtet. Während einige Befürworter das Scheitern des Vorstoßes als Wahlkampftaktik betiteln, begründen die Gegner ihre Entscheidung unter anderem damit, dass kein fachlicher Bedarf identifiziert werden konnte, oder fordern hingegen einen Fokus auf eigene, europäische Lösungen (vgl. Maximilian Zierer, Boris Kartheuser, Robert Schöffel und Elisa Harlan, BR, 30.06.2023, tagesschau.de).

3 Juli 2023

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