5 Jahre DSGVO: Was ist mit Künstlicher Intelligenz?
Am 25. Mai 2023 feierte die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ihren fünften Geburtstag.
Die Datenschutzgrundverordnung begleitet uns in der Europäischen Union seit nunmehr fünf Jahren. Sie läutete ein neues Zeitalter für den Datenschutz in der EU ein und erleichtert gleichzeitig den Datenaustausch und die Datenverarbeitung über die Grenzen einzelner Mitgliedsstaaten hinaus.
Die Datenschutzgrundverordnung: Einheitliche Regeln und Transparenz
Betroffene Personen, deren Daten erhoben werden, wissen um ihre Rechte, können diese vertreten und, wenn notwendig, zivilrechtlich durchsetzen. Ebenso kennen Unternehmen, die zu wirtschaftlichen Zwecken Daten erheben, ihre Pflichten (vgl. faz.net, 02.06.2023) und können die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um ihnen gerecht zu werden.
DSGVO-Software
Im Zeitalter der digitalen Transformation greifen Betriebe zur Einhaltung der DSGVO zumeist auch auf softwareseitige Unterstützung zurück. Durch Automatisierungen lassen sich beispielsweise Löschfristen problemlos einhalten. Auch stellen DSGVO-konforme Softwarelösungen einen wichtigen Beitrag zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) bei, die Unternehmen vor der Datenverarbeitung treffen sollten.
Technologischer Fortschritt: Chancen und Risiken
Auf der einen Seite stellt der digitale und technologische Fortschritt also einen zentralen Vorteil für Unternehmen dar, die personenbezogene Daten erheben und verarbeiten wollen. Auf der anderen Seite wird sie jedoch auch zunehmend zur Herausforderung. Denn: In Anbetracht der Geschwindigkeit digitaler und technologischer Innovationen sind fünf Jahre eine lange Zeit. So hat sich in den vergangenen Jahren eines verändert.
Künstliche Intelligenz
In jüngster Vergangenheit sticht dabei insbesondere die Veröffentlichung zahlreicher, auf KI-gestützte Tools heraus. Angetrieben von den Möglichkeiten generativer AI und Anwendungen wie ChatGPT erleben wir aktuell einen KI-Boom. Doch was ist bei der Nutzung Künstlicher Intelligenz in Bezug auf den Datenschutz, bzw. insbesondere die Datenschutzgrundverordnung, zu bedenken?
Noch keine eindeutige Antwort
Grundsätzlich gilt: Wer in der Europäischen Union Daten erhebt, hat sich auch an die Datenschutzgrundverordnung zu halten; unabhängig davon, ob Künstliche Intelligenz dabei zum Einsatz kommt. In der Praxis mangelt es jedoch ein eindeutigen Richtlinien, an denen wich Unternehmen ebenso wie auch Regierungen in puncto KI orientieren können. Erst Ende März wurde beispielsweise ChatGPT in Italien verboten.
ChatGPT in Italien
Die Aufsichtsbehörde Garante war der Meinung, dass die Lösung gegen die EU-DSGVO verstoße. Rund einen Monat später, am 29. April, wurde dann die Aufhebung der Sperre bekanntgegeben. In der Zwischenzeit war das Unternehmen unter anderem einer vorgeschalteten Altersverifizierung nachgekommen (vgl. de.cointelegraph.com, 01.05.2023).
Mitte April gaben europäische Datenschutzbehörden bekannt, eine eigene Task Force einrichten zu wollen, welche sich mit datenschutzrechtlichen Bedenken in Bezug auf ChatGPT befassen soll (vgl. spiegel.de, 29.04.2023).
5 Juni 2023
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