Verbraucherschutz: E-Commerce künftig strenger reguliert
Das EU-Parlament hat für strengere Regeln beim Verkauf gefährlicher Produkte gestimmt. Was das für den Onlinehandel bedeutet, erfahren Sie hier.
Der E-Commerce boomt. Der Trend zum Onlinehandel zeichnete sich schon seit Jahren ab und wurde durch die Corona-Pandemie weiter befeuert. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand. Insbesondere auf etablierten Online-Shops und -Marktplätzen stehen Kunden etliche Produkte von zahlreichen Anbietern aus aller Welt auf einen Blick zur Verfügung; und das von zu Hause aus.
Gefährliche Produkte und Rückrufe
Doch wie steht es um die Sicherheit im E-Commerce? Schließlich gehen mit der Größe und Vielfalt der Anbieter- und Produktlandschaft auf diesen Plattformen auch einige Risiken einher. Mit dem aktuellen Beschluss des EU-Parlaments gibt es nun einen Vorstoß in puncto Verbraucherschutz im E-Commerce.
Beschluss des EU-Parlaments
Das Europaparlament hat im März strengere Regeln beim Verkauf gefährlicher Produkte im E-Commerce beschlossen. Gefährliche Produkte sollen schneller aus dem Verkehr gezogen werden können. Auch Rückrufe sollen wirkungsvoller werden.
Engere Zusammenarbeit mit Marktaufsichtsbehörden
Künftig sollen Produkte, welche aus Ländern außerhalb der Europäischen Union stammen, nur dann in den Verkehr gebracht werden können, wenn es einen in der EU ansässigen "Wirtschaftsakteur" gibt. Dieser ist für ihre Sicherheit verantwortlich.
Verantwortlicher Ansprechpartner in der EU
Sowohl Verbraucher als auch Marktaufsichtsbehörden erhalten somit einen Ansprechpartner in der Europäischen Union. Auch Informationen zur Produktsicherheit müssen dem Beschluss zufolge in klarer und leicht verständlicher Sprache vorliegen.
Prozess bei Rückrufen
Auch fordert der Beschluss einen anderen Umgang mit Rückrufen. In diesen Fällen sollen Kunden nicht nur über den Rückruf informiert werden. Auch sollen ihnen mindestens zwei Abhilfemaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Dazu können beispielsweise Ersatz oder ein Recht auf Reparatur zählen.
Abhilfemaßnahmen
Auch eine Erstattung der Kosten - auch, wenn die gesetzliche Garantie abgelaufen ist, ist t3n zufolge möglich. Durch diese Maßnahmen sollen Sicherheitsrisiken bekämpft werden, welche im Zuge des Aufkommen neuer Technologien sowie des boomenden E-Commerce-Geschäftes aufkommen (vgl. t3n.de, 30.03.2023).
17 April 2023
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