CRM und das revidierte DSG
Am 1. September 2023 tritt das neue Bundesgesetz über den Datenschutz in Kraft. Was Sie in Bezug auf CRM-Software jetzt wissen müssen, erfahren Sie hier.
Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ist das Datenschutzgesetz der Schweiz und trat in seiner aktuellen Form im Juli 1993 in Kraft. Das DSG dient dem Schutz der Persönlichkeit sowie dem Schutz der Grundrechte von natürlichen und juristischen Personen, über welche die Daten bearbeitet werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist das einklagbare Auskunftsrecht. Demzufolge ist Personen auf Wunsch Auskunft zu erteilen Dabei muss der Inhaber der Datensammlung auch Angaben über den Bearbeitungszweck sowie über die Herkunft der Daten machen.
Einführung des neuen DSG
Am 1. März 2019 trat die bisher letzte Änderung des DSG in Kraft. Dies wird sich im September dieses Jahres ändern. Am 1. September 2023 tritt das neue Bundesgesetz über den Datenschutz – auch revidiertes DSG bzw. rDSG - offiziell in Kraft. Denn: die Technologie hat sich seit 1990er Jahren stark verändert. Die hohen heutigen Ansprüche in Bezug auf Nutzerdaten sowie die Allgegenwärtigkeit von Smartphones, Social Media, der Cloud und vielen weiteren Technologien machen eine Aktualisierung des Gesetzes notwendig.
Funktion des (neuen) Bundesgesetzes über den Datenschutz
Das revidierte DSG stellt, im Gegensatz zur letzten Änderung von 2019, eine vollständige Überarbeitung des Datenschutzgesetzes aus dem Jahr 1992 dar. Grundsätzlich räumt das DSG Bürgerinnen und Bürgern neue Rechte in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten ein. Zudem schafft es für Unternehmen, welche Zugang zu eben jenen Daten haben wollen, neue Anforderungen. Diesen können Unternehmen mithilfe einer geeigneten Softwarelösung gerecht werden.
Privacy by Design – mit dem CRM
Im Zuge des DSG werden auch die Grundsätze „Privacy by Default“ und „Privacy by Design“ in das Gesetz aufgenommen. Unternehmen sind somit verpflichtet, bereits bei der Planung und Gestaltung von Anwendungen bzw. Apps sicherzustellen, dass die Grundsätze der Datenverarbeitung gewährleistet sind, und sich nicht erst im Nachhinein mit der Sicherung und dem Schutz der Daten zu befassen. Auch dürfen beispielsweise keine Standard-Einstellung verwendet werden, um die Einwilligung zu mehr Datenverarbeitung als zwingend erforderlich einzuholen (vgl. usercentrics.com, 15.02.2023).
Die Rolle der CRM-Software
CRM-Software kann Unternehmen dabei helfen, datenschutzkonform zu operieren und den unterschiedlichen Auflagen gerecht zu werden. Dies gilt für das (neue) DSG ebenso wie für die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Da im System alle erhobenen Kundendaten zentral verwaltet werden, sind Unternehmen in Bezug auf die Natur der erhobenen Daten jederzeit auskunftsfähig. Weiterführende Informationen bzgl. Datenschutz im CRM finden Sie auf unserer Themenseite Datenschutz.
13 Februar 2023
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